// Technische Kompetenz
In der technischen Gebäudeausstattung haben sich manche Dinge verändert oder ändern sich in absehbarer Zukunft. So wurde der Anwendungsbereich der Energie- Einsparungsverordnung auch auf Bestandsobjekte ausgedehnt. Aus diesem Grund sind zahlreiche Heizkessel auch auszuwechseln.
Auch der kommende Energiepass zählt hierzu. Genauso ist hier die Änderung der Trinkwasserverordnung, mit ihren Auswirkungen zu nennen.
Hat Ihr Gebäude einen Aufzug, so muss wegen der neu eingeführten Gefährdungsprüfung der technische Standart der Sicherheitseinrichtungen des Aufzugs überprüft, bewertet und eventuell nachgerüstet werden.
Für die Überprüfung der Abwasserleitungen haben ältere Immobilien in Bayern nach derzeitiger Gesetzeslage noch Zeit bis zum Jahr 2015 um die notwendigen Bescheinigungen erstellen zu lassen.
Da die Zahl der gut gedämmten Gebäude immer mehr zunimmt, ergeben sich aber andererseits hieraus auch oft Nachteile. So müssen die Bewohner oft Ihr Heiz- und Lüftungsverhalten umstellen. Da viele sich dieser Tatsache nicht bewusst sind, nehmen die Probleme mit Schimmelbildung in Wohn- und Schlafräumen immer mehr zu. Auch hier ist der Verwalter gefragt, da die Schimmelbildung zumeist an Außenwänden auftritt, die ja bekanntlich Gemeinschaftseigentum sind.
Der Verwalter muss sich all diesen Entwicklungen anpassen, die Konsequenzen erkennen und für seine Liegenschaften vorausdenken und planen.
Einen Teil dieser Aufgaben kann er alleine durch laufende Schulung der Mitarbeiter bewältigen, doch benötigt er auch die Unterstützung von kompetenten Partnern.